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Schulwegweiser

Eltern haben die Möglichkeit in den verschiedenen Gremien als Elternvertreter mitzuarbeiten

  • als Schulpflegschaftsvorsitzende/r

  • als Stellvertreter/in der/des Schulpflegschaftsvorsitzenden

  • als Klassenpflegschaftsvertreter/in

  • als Stellvertreter/in des Klassenpflegschaftsvertreters/in

Aktivitäten

Unterricht findet bei uns nicht nur im Schulgebäude statt, sondern auch an außerschulischen Lernorten, die zu Fuß, mit Bus oder Bahn erreicht werden. Gern können Sie an solchen Tagen auch als zusätzliche Aufsichtsperson die Kinder begleiten.

Jährlich finden Tagesfahrten statt, die an den Elternabenden mit Ihnen besprochen und geplant werden.

Im 3. oder 4. Schuljahr steht eine mehrtägige Klassenfahrt auf unserem Programm, die für alle Kinder verpflichtend ist.

Wir feiern gemeinsame Gottesdienste und Feste im Jahreslauf.

Beratungswoche (Elternsprechtage)

In jedem Schuljahr finden zwei Beratungswochen statt, in denen Sie sich über die schulische Entwicklung Ihres Kindes informieren können. Sie erhalten jeweils Einladungen. Bei Bedarf können Sie jedoch jederzeit einen zusätzlichen Termin mit dem Klassenlehrer vereinbaren, um sich ausführlich über individuelle Belange auszutauschen.

Schulweg

  • als Fußgänger:

Eine gute Vorbereitung auf die Schule umfasst auch das Trainieren des Schulweges längere Zeit vor Schulbeginn. Solange Ihr Kind den Schulweg nicht sicher beherrscht, braucht es unbedingt Begleitung von Erwachsenen.

Es sollte bedacht werden, dass der kürzeste Weg zur Schule nicht unbedingt der sicherste und beste ist. Ein Kreisverkehr stellt selbst für Verkehrserfahrene eine besondere Schwierigkeit dar. Muss Ihr Kind den Schulweg irgendwo queren, so braucht es Stellen, an denen es die Straße gut überblicken kann, bzw. wo Schülerlotsen den Verkehr sichern. Üben bringt Ihrem Kind Sicherheit.

Sollte es einmal dennoch auf dem Weg zur Schule oder zurück zum Elternhaus zu einem Unfall kommen, so ist er bitte sofort im Sekretariat zu melden (Gemeindeunfallversicherung).

  • mit dem Auto:

Falls Sie Ihr Kind bei schlechtem Wetter mit dem PKW zur Schule bringen möchten, fahren Sie bitte nicht über den „Pfingstknapp“ zur Schule.

Es kommt hier immer wieder zu Verkehrsstauungen und Gefährdungen anderer – besonders der Radfahrer. Die Straße „Am Pfingstknapp“ ist als Sackgasse ausgewiesen und dient gleichzeitig auch Real- und Hauptschülern als Schulweg.

Nutzen Sie den Rathausvorplatz zum Parken. Von dort führt ein sicherer Fußweg an der Polizeistelle und dem Spielplatz entlang zu unserem Schulhof.

Von hier stürmen die Kinder auch nach Unterrichtsende nicht einfach auf die Straße, ohne auf den Straßenverkehr zu achten.

Über diesen kurzen Weg zur Schule und zurück sind Ihre – und die anderen ! – Kinder sicherer als über den direkten Weg – den

„ Am Pfingstknapp“.

  • mit dem Fahrrad:

Falls Ihr Kind mit dem Fahrrad zur Schule kommt, muss das Kind einen Fahrradhelm tragen. Bei einem Unfall könnte dem Kind ohne Fahrradhelm ein Mitverschulden zugerechnet werden.

Kinder im 1. und 2. Schuljahr müssen durch einen Erwachsenen begleitet werden.

Fahrräder sollen regelmäßig auf Verkehrssicherheit überprüft werden!

Schulbücher

Den Großteil der Schulbücher erhält Ihr Kind von der Schule als Leihgabe für ein Schuljahr. Während dieser Zeit ist darauf zu achten, dass die Bücher sorgfältig behandelt werden. Sämtliche Bücher sind mit Umschlägen zu versehen (es reicht Packpapier oder ein ähnliches festes Papier mit Namensaufkleber). Bei Beschädigung der Schulbücher müssen diese erstattet werden.

Etuis, Stifte, Schere, Klebstift, Wasserfarbkasten, Pinsel, Mappen und Hefte beschriften Sie bitte alle mit dem Namen Ihres Kindes, auch Turnbeutel und Turnschuhe. All dieses erleichtert das Wiederfinden.

Bei der Anschaffung der Turnschuhe ist auf helle Sohlen zu achten. Es reichen aber auch einfache weiße Gymnastikschlappen für die Halle. Wenn Ihr Kind auf dem Sportplatz unterrichtet wird, genügen normale Sportschuhe – wie sie von den Kindern auch gern außerhalb des Sportunterrichts getragen werden. Die Sportschuhe sollten flache Sohlen haben.

Fehlen

  • Krankheit:

Ist Ihr Kind erkrankt, melden Sie es bitte morgens ab 7.45 Uhr im Sekretariat krank (Tel.-Nr. 2516).

Unsere Sekretärin leitet Ihre Krankmeldung an den entsprechenden Klassenlehrer weiter. Geben Sie Ihrem Kind danach eine schriftliche Entschuldigung mit. Sollte Ihr Kind länger als 3 Tage fehlen, ist eine ärztliche Bescheinigung vorzulegen, auch bei Krankheit direkt vor den Ferien.

Meldepflichtig sind:

Ansteckende Krankheiten wie Masern, Röteln, Mumps, Scharlach, aber auch Läusebefall. In diesen Fällen ist die Schule umgehend zu benachrichtigen!

  • Beurlaubung:

Falls Sie für Ihr Kind Sonderurlaub (Familienfeier oder ähnlicher Anlass) benötigen, ist dieser in schriftlicher Form beim Klassenlehrer oder der Schulleitung zu beantragen. Urlaub vor oder im Anschluss an die Ferien kann nicht erteilt werden!

Pausen / Getränke

Während der 10minütigen Frühstückspause sollte Ihr Kind ein mitgebrachtes Pausenbrot, Obst und ein Getränk zu sich nehmen. Ein Getränk kann in der Schule bestellt werden. Das Getränkegeld wird alle vier Wochen (für je 20 Tage) in der Klasse eingesammelt.

Als Getränke werden angeboten:

Vollmilch                                                       6,– €

Kakao, Vanille- und Erdbeermilch                             7,– €

Apfel-, Orangen-, Multivitaminsaft                          10,– €

Mineralwasser                                                 10,– €

Sollte Sie Ihrem Kind ein Getränk mitgeben, denken Sie bitte an das zusätzliche Gewicht im Tornister. Außerdem ist beim Getränketransport im Tornister Vorsicht geboten. Das Getränk bitte nicht in das Bücherfach stecken. Durchnässte Schulbücher sind nicht mehr weiter ausleihbar, sie müssen also erstattet werden.

Bitte verwenden Sie zum Einpacken des Pausenbrotes umweltfreundliche Materialien oder eine Frühstücksdose.